Doppelte Haushaltsführung: Welche Voraussetzungen Gelten?

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Doppelte Haushaltsführung: Welche Voraussetzungen gelten?

Hey zusammen! Habt ihr euch jemals gefragt, wie ihr Steuern sparen könnt, wenn ihr beruflich bedingt zwei Wohnsitze habt? Dann seid ihr hier genau richtig! In diesem Artikel dreht sich alles um die doppelte Haushaltsführung und die damit verbundenen Voraussetzungen. Wir werden uns anschauen, wann ihr eine doppelte Haushaltsführung geltend machen könnt, welche Kosten absetzbar sind und welche Stolperfallen es gibt. Also, schnappt euch einen Kaffee und lasst uns eintauchen!

Was bedeutet doppelte Haushaltsführung?

Bevor wir uns in die Details stürzen, klären wir erst einmal, was genau eine doppelte Haushaltsführung eigentlich ist. Im Grunde bedeutet es, dass ihr aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz unterhaltet, während euer Hauptwohnsitz woanders liegt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ihr einen Job in einer anderen Stadt angenommen habt, aber eure Familie weiterhin im alten Zuhause wohnt.

Der Gesetzgeber hat diese Regelung geschaffen, um Arbeitnehmer zu entlasten, die aufgrund ihres Jobs zusätzliche Kosten haben. Denn mal ehrlich, zwei Wohnungen zu finanzieren ist kein Zuckerschlecken! Aber Achtung: Nicht jeder, der zwei Wohnsitze hat, kann automatisch eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das Finanzamt mitspielt. Aber keine Sorge, wir gehen das jetzt Schritt für Schritt durch.

Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick

Damit ihr eine doppelte Haushaltsführung beim Finanzamt geltend machen könnt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Berufliche Veranlassung: Der zweite Wohnsitz muss aus beruflichen Gründen notwendig sein. Das bedeutet, dass euer Arbeitsplatz von eurem Hauptwohnsitz aus nicht zumutbar erreichbar sein darf. Was "zumutbar" ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Entfernung, den Fahrtkosten und der benötigten Zeit. Als Faustregel gilt: Wenn ihr täglich mehr als drei Stunden für den Hin- und Rückweg zur Arbeit benötigt, kann von einer beruflichen Veranlassung ausgegangen werden.
  • Hauptwohnsitz außerhalb des Arbeitsortes: Euer Hauptwohnsitz muss sich außerhalb des Ortes befinden, in dem sich euer Arbeitsplatz befindet. Außerdem müsst ihr dort einen eigenen Hausstand führen. Das bedeutet, dass ihr eine Wohnung oder ein Haus habt, in dem ihr euren Lebensmittelpunkt habt und regelmäßig wohnt. Wichtig ist, dass ihr euch auch finanziell an den Kosten des Hauptwohnsitzes beteiligt. Das kann zum Beispiel durch Mietzahlungen oder Tilgungsraten für ein Immobiliendarlehen geschehen.
  • Finanzielle Beteiligung am Hauptwohnsitz: Wie bereits erwähnt, müsst ihr euch finanziell am Hauptwohnsitz beteiligen. Das Finanzamt geht davon aus, dass ihr mindestens 10 Prozent der laufenden Kosten des Hauptwohnsitzes tragen müsst. Dazu zählen zum Beispiel Miete, Nebenkosten, Strom, Heizung und Versicherungen. Wenn ihr euch nicht ausreichend an den Kosten beteiligt, kann das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung ablehnen.

Welche Kosten sind absetzbar?

Wenn ihr die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung erfüllt, könnt ihr verschiedene Kosten in eurer Steuererklärung geltend machen. Dazu gehören:

  • Fahrtkosten: Ihr könnt die Fahrtkosten zwischen eurem Hauptwohnsitz und dem Arbeitsort absetzen. Dabei könnt ihr entweder die tatsächlichen Kosten (z.B. für Bahntickets oder Flugtickets) ansetzen oder die Entfernungspauschale nutzen. Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro pro Kilometer für jeden weiteren Kilometer. Achtung: Die Entfernungspauschale gilt nur für die einfache Strecke. Wenn ihr also jeden Tag zwischen beiden Wohnsitzen pendelt, könnt ihr nur die Kosten für eine Richtung absetzen.
  • Miete für die Zweitwohnung: Die Miete für eure Zweitwohnung am Arbeitsort könnt ihr ebenfalls absetzen. Allerdings gibt es hier eine Höchstgrenze. Ab 2023 können maximal 1.000 Euro pro Monat als Werbungskosten abgesetzt werden. Diese Grenze gilt unabhängig davon, wie hoch eure tatsächliche Miete ist. Wenn eure Miete höher ist, könnt ihr nur 1.000 Euro absetzen. Wenn eure Miete niedriger ist, könnt ihr nur den tatsächlichen Betrag absetzen.
  • Nebenkosten für die Zweitwohnung: Auch die Nebenkosten für eure Zweitwohnung könnt ihr absetzen. Dazu gehören zum Beispiel Strom, Heizung, Wasser, Müllabfuhr und Versicherungen. Allerdings müsst ihr die Nebenkosten einzeln nachweisen. Am besten lasst ihr euch von eurem Vermieter eine separate Aufstellung der Nebenkosten geben.
  • Einrichtungsgegenstände: Die Kosten für die Einrichtung eurer Zweitwohnung könnt ihr ebenfalls absetzen. Dazu gehören zum Beispiel Möbel, Lampen, Gardinen und Haushaltsgeräte. Allerdings können nur Gegenstände abgesetzt werden, die nicht zum Hausrat gehören. Luxusgegenstände wie teure Kunstwerke oder Designermöbel sind nicht absetzbar. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis zu einem Wert von 800 Euro (netto) können im Jahr der Anschaffung sofort abgesetzt werden. Teurere Gegenstände müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
  • Umzugskosten: Wenn ihr aufgrund eurer doppelten Haushaltsführung umziehen müsst, könnt ihr die Umzugskosten ebenfalls absetzen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für das Umzugsunternehmen, die Transportkosten für euer Hab und Gut und die Kosten für die Verpflegung der Umzugshelfer. Achtung: Ihr müsst die Umzugskosten nachweisen können. Am besten lasst ihr euch von dem Umzugsunternehmen eine detaillierte Rechnung ausstellen.
  • Reisekosten: Reisekosten, die im Zusammenhang mit eurer doppelten Haushaltsführung entstehen, könnt ihr ebenfalls absetzen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Schulungen oder Seminaren. Auch hier gilt: Ihr müsst die Reisekosten nachweisen können. Am besten sammelt ihr alle Belege und Rechnungen.

Stolperfallen und Tipps

Die doppelte Haushaltsführung ist ein komplexes Thema und es gibt einige Stolperfallen, auf die ihr achten solltet. Hier sind ein paar Tipps, die euch helfen können:

  • Nachweise sammeln: Sammelt alle Belege und Rechnungen, die im Zusammenhang mit eurer doppelten Haushaltsführung stehen. Je besser ihr eure Ausgaben dokumentiert, desto einfacher ist es, sie beim Finanzamt geltend zu machen.
  • Korrekte Angaben machen: Macht in eurer Steuererklärung korrekte Angaben. Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass das Finanzamt eure doppelte Haushaltsführung ablehnt oder sogar ein Bußgeld verhängt.
  • Sich beraten lassen: Wenn ihr euch unsicher seid, ob ihr die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung erfüllt oder welche Kosten ihr absetzen könnt, lasst euch von einem Steuerberater beraten. Ein Steuerberater kann euch helfen, eure Steuererklärung optimal zu gestalten und alle Steuervorteile zu nutzen.
  • Hauptwohnsitz nicht vergessen: Achtet darauf, dass ihr euren Hauptwohnsitz nicht vernachlässigt. Das Finanzamt prüft genau, ob ihr tatsächlich einen eigenen Hausstand am Hauptwohnsitz führt und euch finanziell daran beteiligt. Wenn ihr euch nur selten am Hauptwohnsitz aufhaltet oder euch nicht an den Kosten beteiligt, kann das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung ablehnen.
  • 1.000 Euro Grenze beachten: Denkt daran, dass ab 2023 eine Höchstgrenze von 1.000 Euro pro Monat für die Miete der Zweitwohnung gilt. Wenn eure Miete höher ist, könnt ihr nur 1.000 Euro absetzen. Plant eure Ausgaben entsprechend.

Ein Rechenbeispiel

Um das Ganze etwas greifbarer zu machen, hier ein kleines Rechenbeispiel:

Nehmen wir an, ihr habt einen Job in Hamburg angenommen, wohnt aber weiterhin mit eurer Familie in München. Ihr habt eine Zweitwohnung in Hamburg, für die ihr monatlich 900 Euro Miete zahlt. Außerdem fallen Nebenkosten in Höhe von 100 Euro pro Monat an. Ihr fahrt einmal pro Woche von München nach Hamburg und zurück. Die Entfernung beträgt 800 Kilometer. Zusätzlich habt ihr im Jahr 500 Euro für Einrichtungsgegenstände ausgegeben.

Folgende Kosten könnt ihr in eurer Steuererklärung geltend machen:

  • Miete für die Zweitwohnung: 900 Euro x 12 Monate = 10.800 Euro (maximal 1.000 Euro pro Monat absetzbar, also 12.000 Euro)
  • Nebenkosten für die Zweitwohnung: 100 Euro x 12 Monate = 1.200 Euro
  • Fahrtkosten: 800 Kilometer x 2 (Hin- und Rückfahrt) x 52 Wochen = 83.200 Kilometer. Davon 20 km mit 0,30€ und 780 km mit 0,38€.
  • Einrichtungsgegenstände: 500 Euro

Insgesamt könnt ihr also 14.500 Euro als Werbungskosten geltend machen. Das kann eure Steuerlast erheblich reduzieren!

Fazit

Die doppelte Haushaltsführung ist eine tolle Möglichkeit, Steuern zu sparen, wenn ihr beruflich bedingt zwei Wohnsitze habt. Aber Achtung: Es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das Finanzamt mitspielt. Sammelt alle Belege und Rechnungen, macht korrekte Angaben in eurer Steuererklärung und lasst euch im Zweifelsfall von einem Steuerberater beraten. Dann steht einer erfolgreichen Steuererstattung nichts mehr im Wege!

Ich hoffe, dieser Artikel hat euch geholfen, das Thema doppelte Haushaltsführung besser zu verstehen. Wenn ihr noch Fragen habt, könnt ihr sie gerne in den Kommentaren stellen. Und vergesst nicht, den Artikel mit euren Freunden zu teilen, die vielleicht auch von diesem Steuertipp profitieren können. Bis zum nächsten Mal!